Zugelassene Hilfsmittel und Abitur
Taschenrechner
Prinzipiell ist die Benutzung eines Taschenrechners in Mathematik ab der 8. Jahrgangsstufe erlaubt. Die Schulordnung sieht jedoch vor, dass ein Lehrer für eine Stegreifaufgabe oder Schulaufgabe die Benutzung des Taschenrechners untersagen kann.
Es lohnt sich, den Taschenrechner nur dann zu benutzen, wenn es für den Kopf wirklich zu schwer ist.
Das beste Modell, das alle erlaubten Funktionen beinhaltet und bis zum Abitur verwendbar ist, ist derzeit der Casio FX-87 DE X
.
Dieser Rechner wird in der siebtenJahrgangsstufe in Physik angeschafft und eingeführt.
Alle Erklärungen der Mathematiklehrer beziehen sich auf diesen Rechner (ab dem Lehrplan-Plus 2019/20 Klasse 7).
Merkhilfe
Ab der 10. Klasse ist die mathematische Merkhilfe, die vom Bayerischen Kultusministerium herausgegeben wurde, im Unterricht und in Prüfungen erlaubt. Auch hier kann die Lehrkraft die Benutzung untersagen.
Wir empfehlen die Ausgabe des C.C.Buchner-Verlags ISBN: 978-3-7661-8270-8
Die Merkhilfe kann auch ausgedruckt werden unter diesem Link.
Dieser Ausdruck ist für Prüfungen an unserer Schule nicht zugelassen.
Abitur
ab dem Abitur 2020
Bekanntlich müssen alle Schüler ab dem Abitur 2020 den Teil A ohne Hilfsmittel bearbeiten und können, falls sie noch Zeit haben, schon mit dem B-Teil beginnen, jedoch weiterhin ohne Hilfsmittel. Nach 70 Minuten endet die Bearbeitungszeit für den Teil A und die Hilfsmittel (zugelassener Taschenrechner, Merkhilfe/Formelsammlung) dürfen nun für den Teil B verwendet werden. Weitere Neuerungen (Punktegrenzen, Bewertungseinheiten pro Themengebiet) kann man hier nachlesen.
Besonderheiten für das Abitur 2021
Corona-bedingt wurde der Stoff für das Abitur 2021 angepasst. Die Einschränkungen finden Sie unter http://www.isb.bayern.de/download/22966/mathematik.pdf
Genauere Erläuterungen zu "Integralfunktion" und "Sinus- und Kosinusfunktion" wurden im Kontaktbrief 2020 gemacht.
